Info zur B-Juniorinnen-Bundesliga




Info zur B-Juniorinnen-Bundesliga

Beitragvon admin » Sa 6. Aug 2011, 11:06

Qualifikation zur Teilnahme an der B-Juniorinnen Bundesliga 2012/13

Der DFB-Vorstand beschloss entsprechend der Ermächtigung des DFB-Bundestages die zur Einführung der B-Juniorinnen- Bundesliga (B-J-BL) notwendigen Ordnungsänderungen.
Die B-Juniorinnen-Bundesliga spielt ab der Spielzeit 2012/2013 mit grundsätzlich 10 Mannschaften in den drei Staffeln Süd, West/Südwest und Nord/Nordost.
Die betreffenden Regelungen sind insbesondere in dem neuen Abschnitt D (Besondere Bestimmungen für die B-Juniorinnen-Bundesliga) in der DFB-Jugendordnung festgelegt.
Das Spieljahr 2011/12, in dem der Deutsche B-Juniorinnen-Meister noch nach dem bisherigen Modus über Zwischenrunden und Finale ermittelt wird, ist gleichzeitig das Qualifikationsjahr für die Teilnahme an der B-Juniorinnen Bundesliga.
Die 14. NOFV- B-Juniorinnen- Meisterschaft (26. und 27. Mai 2012 in Thalheim) dient daher als sportliche Qualifikation für fünf mögliche Teilnehmer aus dem NOFV.
Neben der sportlichen Qualifikation sind entsprechend § 37 DFB-JO Zulassungskriterien für die Teilnahme an der B-J-BL zu erfüllen (s. Anlage), so dass ggf. sportlich qualifizierte Vereine sich nicht bewerben bzw. aus sportlicher Sicht nicht an dieser Liga im Startjahr interessiert sind.
Als Anlage ist die Ausschreibung zur Ermittlung der fünf Teilnehmer des NOFV an der B-Juniorinnen-Bundesliga im Spieljahr 2011/12.

1. Grundlage:
Ausschreibung des DFB für die B-Juniorinnen-Bundesliga vom Dezember 2010
2. Termine:
1. Mai 2012 (Ausschlussfrist) Einreichung der Bewerbungsunterlagen beim DFB (entsprechend
DFB-Vorgabe)
3. Zulassungsvoraussetzungen:
siehe § 37 DFB-Jugendordnung, D. Besondere Bestimmungen für die B-Juniorinnen-Bundesliga
4. Grundsätze zum Qualifikationsmodus:
1. Der NOFV ermittelt die fünf möglichen Teilnehmer im Rahmen der B-Juniorinnen NOFVMeisterschaft am 26./27.05.2012 (Pfingsten) in Thalheim.
An der NOFV- Meisterschaft der B-Juniorinnen 2012 sind die jeweiligen Landesmeister oder
die durch Qualifikation in den Landesverbänden Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ermittelten Vereine
teilnahmeberechtigt.
Entsprechend § 79 Nr. 2 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sind seit der
Saison 2010/11 nur Mannschaften an der Deutschen B-Juniorinnen-Meisterschaft zugelassen,
die sich sowohl auf Landes- als auch auf Regionalverbandsebene als 11er- Mannschaft
qualifizierten.
2. Nicht alle Vereine, die an der NOFV- Meisterschaft teilnehmen, haben sich bis zum 01.05.2012 für die B-J-BL beworben. Verzichten mehr als zwei Vereine trotz sportlicher Qualifikation bei der NOFV - Meisterschaft auf eine Teilnahme an der B-J-BL wird zwischen den weiteren interessierten Vereinen des NOFV, die die Bewerbungsunterlagen beim DFB fristgerecht eingereicht haben, ein Entscheidungsspiel, bei mehreren Bewerbern ein Qualifikationsturnier zur Besetzung der noch freien Startplätze durchgeführt.
Termine:

a) Qualifikationsspiel 27./28.05.12
b) Qualifikationsturnier 02./03.06.12 oder 09./10.06.12
Sobald die genaue Anzahl der Bewerber aus dem NOFV für die B- Juniorinnen Bundesliga feststeht, werden die Spieltermine sowie die Orte für die Qualifikationsspiel(e) festgelegt und bekanntgegeben.
3. Eine zusätzliche Qualifikation entfällt, wenn mehr als zwei sportlich qualifizierte Teilnehmer der NOFV- Meisterschaft der B-Juniorinnen 2012 auf ihren Startplatz für die B-J-BL verzichten und sich kein weiterer Verein dafür beworben hat oder die Zahl weiterer Bewerber die Gesamtzahl der Startplätze nicht übersteigt.
5. Varianten:
I
NOFV- Meisterschaft; 5 von 6 Vereinen haben sich beworben:
- Plätze 1 bis 5 für BL qualifiziert
- verzichtet ein Verein, der Platz 1 - 5 der NOFV- Meisterschaft
belegt, ist der Sechstplatzierte für die B-J-BL qualifiziert.
II
NOFV- Meisterschaft; 4 von 6 Vereinen haben sich beworben:
- Plätze 1 bis 4 für BL qualifiziert
- verzichtet ein Verein, der Platz 1 . 3 der NOFV- Meisterschaft
belegt, ist der Vereine auf Platz 5 oder 6 für die BL qualifiziert
- 5. Startplatz wird durch Qualifikation ermittelt
a) bei 2 Bewerbern Hin- und Rückspiel
b) bei 3 und mehr Bewerbern durch ein Turnier
III
NOFV- Meisterschaft; 3 von 6 Vereinen haben sich beworben:
- Plätze 1 bis 3 für BL qualifiziert
- verzichtet ein Verein, der Platz 1 . 3 der NOFV- Meisterschaft
belegt, ist der Vereine auf Platz 4,5 oder 6 für die BL qualifiziert
- der 4. und 5. Startplatz wird bei mehr als 3 Bewerbern durch
ein Qualifikationsturnier ermittelt, bei zwei weiteren Bewerbern
entfällt die Qualifikation.
6. Kosten:
Die Kosten sind von den Vereinen, die die zusätzlichen Qualifikationsspiele / das -turnier bestreiten, für An- und Abreise sowie Unterkunft und Schiedsrichter selbst zu tragen.
7. Generalklausel:
Bei allen durch diese Richtlinie nicht abgedeckten Möglichkeiten zur Ermittlung des/der Aufsteiger sowie Umständen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht absehbar waren, behält sich der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball eine weitere Entscheidung vor.

Quelle:
http://berliner-fussball.de/fileadmin/Dateiablage/public/Amtliche_Mitteilung/1312463529_bfv-am1011-02.pdf
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen

Hermann Hesse
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